Technik und Funktionsweise

Vom Windpark ins Stromnetz

Wie der Strom einer Windenergieanlage ins Netz gelangt, wie er vergütet wird und warum Anlagen manchmal stillstehen, obwohl Wind weht.

Stand: Oktober 2026

Der Weg des Stroms

Der Generator einer Windenergieanlage erzeugt Strom mit vergleichsweise niedriger Spannung. Ein Transformator an oder in der Anlage hebt sie auf Mittelspannung an. Von dort führen Erdkabel zu einem Netzverknüpfungspunkt. Das ist entweder ein Anschluss im Mittelspannungsnetz oder ein Umspannwerk, in dem der Strom auf Hochspannung transformiert wird. Wo genau angeschlossen wird, legt der Netzbetreiber nach einer Netzverträglichkeitsprüfung fest.

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vorrangig anzuschließen und den Strom abzunehmen (§ 8 EEG). Die Kabeltrasse zum Netzverknüpfungspunkt kann mehrere Kilometer lang sein. Sie verläuft häufig entlang von Wegen oder durch landwirtschaftliche Flächen. Dafür werden Leitungsrechte mit den Eigentümern vereinbart (siehe Bauphase, Kabel und Bodenschutz).

Wie Windstrom vergütet wird

Neue Windenergieanlagen an Land mit mehr als 1 Megawatt Leistung müssen grundsätzlich an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen, um eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu erhalten. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für kleinere Projekte von Bürgerenergiegesellschaften. Die Betreiber bieten einen Wert in Cent pro Kilowattstunde. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote, bis die ausgeschriebene Menge erreicht ist. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bereits erteilte Genehmigung.

Den Strom selbst verkaufen die Betreiber in der Regel über einen Direktvermarkter an der Strombörse. Zusätzlich erhalten sie eine Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem im Zuschlag festgelegten Wert und dem durchschnittlichen Marktwert von Windstrom aus. Liegt der Marktwert über dem Zuschlagswert, entfällt die Prämie. Der Förderzeitraum beträgt 20 Jahre.

Damit nicht nur die windstärksten Küstenstandorte zum Zug kommen, gibt es ein Referenzertragsmodell. Der Zuschlagswert wird je nach Standortgüte mit einem Korrekturfaktor angepasst. Standorte mit weniger Wind, wie sie im Binnenland häufig sind, erhalten einen Aufschlag.

In Zeiten negativer Strompreise erhalten neuere Anlagen keine Marktprämie (§ 51 EEG). Für die Betreiber ist das ein Anreiz, in solchen Zeiten nicht einzuspeisen.

Warum Anlagen manchmal stillstehen

Steht eine Anlage still, obwohl der Wind weht, hat das in der Regel einen dieser Gründe:

  • Netzengpässe: Kann das Netz den Strom nicht abtransportieren, regelt der Netzbetreiber Anlagen herunter (Redispatch). Die Betreiber werden dafür finanziell entschädigt.
  • Auflagen aus der Genehmigung: zum Beispiel Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen oder Vögeln, die Abschaltung bei Schattenwurf oder ein leiserer Betriebsmodus in der Nacht.
  • Wartung und Prüfungen: Regelmäßige Wartungen und wiederkehrende Prüfungen erfordern einen Stillstand.
  • Eisansatz: Bei Eis an den Rotorblättern schalten sich Anlagen mit Eiserkennung selbstständig ab.
  • Marktsignale: etwa bei negativen Strompreisen.

Häufige Fragen

Warum steht ein Windrad still, obwohl Wind weht?

Häufige Gründe sind Netzengpässe, Auflagen aus der Genehmigung (etwa zum Schutz von Fledermäusen oder bei Schattenwurf), Wartungsarbeiten, Eisansatz oder negative Strompreise.

Wie wird Windstrom vergütet?

Neue Anlagen über 1 Megawatt erhalten in der Regel eine Marktprämie, wenn sie in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag bekommen. Den Strom selbst verkaufen die Betreiber meist über einen Direktvermarkter.

Muss der Netzbetreiber Windstrom abnehmen?

Ja. Nach § 8 EEG müssen Netzbetreiber Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vorrangig anschließen und den Strom abnehmen.

Ein Fachbegriff ist unklar? Im Glossar sind die wichtigsten Begriffe kurz erklärt.

Quellen

  1. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), insbesondere §§ 8, 19, 22, 28, 36, 51
  2. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), §§ 13, 13a (Redispatch)
  3. Bundesnetzagentur — Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

Die Angaben geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Rechtliche Regelungen ändern sich; im Einzelfall ist der aktuelle Gesetzestext maßgeblich.

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