Betrieb, Repowering und Rückbau
Rückbau am Ende der Betriebszeit
Wer eine Windenergieanlage zurückbauen muss, wie das finanziell abgesichert ist und was mit Fundament, Wegen und Kabeln geschieht.
Stand: Oktober 2026
Die gesetzliche Rückbauverpflichtung
Wer eine Windenergieanlage im Außenbereich errichtet, muss sich verpflichten, sie nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das schreibt § 35 Abs. 5 des Baugesetzbuchs vor. Die Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für die Genehmigung. Die Behörde soll die Einhaltung durch eine Baulast oder auf andere Weise sicherstellen.
Zusätzlich enthalten Nutzungsverträge mit den Flächeneigentümern in der Regel eigene Rückbauregelungen. So hat auch der Eigentümer einen direkten vertraglichen Anspruch.
Die finanzielle Absicherung
Ein Rückbau kostet Geld, und er findet erst in 20 oder mehr Jahren statt. Damit die Kosten nicht an Eigentümern oder der Allgemeinheit hängen bleiben, falls der Betreiber bis dahin nicht mehr existiert, verlangen die Genehmigungsbehörden vor Baubeginn eine Sicherheitsleistung. Üblich ist eine unbefristete Bankbürgschaft zugunsten der Behörde. Ihre Höhe richtet sich nach den voraussichtlichen Rückbaukosten. Die Länder haben dafür eigene Vorgaben oder Orientierungswerte. Bei Bedarf kann die Behörde einen Nachweis der tatsächlichen Kosten verlangen.
Was beim Rückbau passiert
Der Rückbau verläuft in etwa umgekehrt zum Aufbau:
- Demontage von Rotor, Gondel und Turm mit einem Kran.
- Entfernung des Fundaments. Die Rückbaupflicht umfasst die Beseitigung der Bodenversiegelung. In Nordrhein-Westfalen und vielen anderen Ländern wird deshalb grundsätzlich die vollständige Entfernung des Fundaments verlangt. Einzelheiten, etwa zum Umgang mit tief reichenden Pfahlgründungen, regeln die Länder und der Genehmigungsbescheid.
- Rückbau von Kranstellfläche und Zuwegung, soweit sie nicht weiter genutzt werden sollen. Manche Eigentümer möchten ausgebaute Wege für die eigene Bewirtschaftung behalten. Das kann vertraglich vereinbart werden.
- Kabel: Ob Erdkabel entfernt werden oder im Boden verbleiben, hängt von den vertraglichen und behördlichen Regelungen ab.
- Rekultivierung: Die Flächen werden mit geeignetem Boden aufgefüllt und für die landwirtschaftliche Nutzung wiederhergestellt. Wie beim Bau ist dabei ein sorgfältiger Bodenschutz wichtig.
Was mit den Materialien geschieht
Turm, Gondel und Fundament bestehen überwiegend aus Stahl, Beton und Metallen, die recycelt werden. Rotorblätter aus Faserverbundwerkstoffen werden zerkleinert und vor allem in Zementwerken verwertet. Noch funktionsfähige Anlagen werden teilweise auch verkauft und an anderer Stelle weiterbetrieben. Mehr dazu im Beitrag Klimabilanz und Recycling.
Häufige Fragen
Wer muss ein Windrad zurückbauen?
Der Betreiber. Nach § 35 Abs. 5 BauGB muss er sich verpflichten, die Anlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen.
Was passiert, wenn der Betreiber pleitegeht?
Die Genehmigungsbehörden verlangen vor Baubeginn eine Sicherheitsleistung, meist eine Bankbürgschaft, damit der Rückbau auch dann bezahlt ist.
Wird beim Rückbau auch das Fundament entfernt?
In Nordrhein-Westfalen und vielen anderen Ländern wird grundsätzlich die vollständige Entfernung des Fundaments verlangt. Einzelheiten regeln die Länder und der Genehmigungsbescheid.
Ein Fachbegriff ist unklar? Im Glossar sind die wichtigsten Begriffe kurz erklärt.
Quellen
- Baugesetzbuch (BauGB), § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3
- Bundesverband WindEnergie — Informationspapier Länderregelungen zum Rückbau (01.02.2024)
- Hessisches Wirtschaftsministerium — Umsetzung der Rückbauverpflichtung für Windenergieanlagen (2019)
- Rechnungshof Rheinland-Pfalz — Jahresbericht 2024, Nr. 13: Rückbau von Windenergieanlagen
Die Angaben geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Rechtliche Regelungen ändern sich; im Einzelfall ist der aktuelle Gesetzestext maßgeblich.