Fläche, Boden und Bewirtschaftung

Wie viel Fläche eine Windenergieanlage braucht

Fundament, Kranstellfläche und Zufahrt — welcher Teil einer Fläche dauerhaft beansprucht wird und was weiter bewirtschaftet werden kann.

Stand: Oktober 2026

Eine häufige Vorstellung ist, dass ein Windpark große Flächen „verbraucht“. Tatsächlich ist der dauerhafte Flächenbedarf einer einzelnen Anlage überschaubar. Die genaue Größe hängt vom Anlagentyp, vom Gelände und davon ab, wie weit bestehende Wege genutzt werden können.

Was dauerhaft gebraucht wird

Für die gesamte Betriebszeit werden drei Bereiche benötigt:

  • Das Fundament. Es liegt größtenteils unter der Erde und wird nach dem Bau wieder mit Boden angedeckt. Sichtbar bleibt vor allem der Bereich direkt um den Turmfuß.
  • Die Kranstellfläche. Eine geschotterte, tragfähige Fläche neben der Anlage. Auf ihr steht beim Bau der Hauptkran, und sie muss über die gesamte Betriebszeit erhalten bleiben, damit bei größeren Reparaturen, etwa einem Rotorblattwechsel, wieder ein Kran aufgestellt werden kann.
  • Die Zuwegung. Eine geschotterte Zufahrt für Bau- und Wartungsfahrzeuge. Wo möglich, werden vorhandene Wirtschaftswege genutzt und ausgebaut. Davon profitieren oft auch die landwirtschaftlichen Betriebe in der Umgebung.

Die Fachagentur Windenergie an Land hat für Anlagen im Wald einen durchschnittlichen dauerhaften Flächenbedarf von rund einem halben Hektar ermittelt. Das Fundament machte davon nur einen kleinen Teil aus, der größte Teil entfiel auf Kranstell- und Wegeflächen. Für die heute geplanten, größeren Anlagen werden je nach Standort und Zuwegung bis zu rund einem Hektar dauerhaft benötigter Fläche angegeben.

Was nur während des Baus gebraucht wird

Für den Bau kommen weitere Flächen hinzu, die nach Abschluss der Arbeiten zurückgebaut werden:

  • Lager- und Montageflächen, etwa für Rotorblätter und Turmsegmente,
  • Flächen für den Aufbau des Krans,
  • Kurvenaufweitungen und temporäre Zufahrten für die langen Transportfahrzeuge.

Diese Flächen werden anschließend rekultiviert und können wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Wie das Bodengefüge dabei geschützt wird, beschreibt der Beitrag zu Bauphase, Kabeln und Bodenschutz.

Bewirtschaftung rund um die Anlage

Flächen, die nicht für Fundament, Kranstellfläche und Weg gebraucht werden, bleiben landwirtschaftlich nutzbar. Ackerbau und Grünlandnutzung sind bis an die geschotterten Flächen heran möglich. Zu beachten sind vor allem zwei Punkte:

  • Abschaltauflagen bei der Bewirtschaftung: In manchen Genehmigungen ist vorgeschrieben, dass die Anlage während und kurz nach Mahd, Ernte oder Pflügen im Nahbereich abgeschaltet wird. Das dient dem Schutz von Greifvögeln, die dann gezielt nach Nahrung suchen. Dafür ist eine Abstimmung zwischen Bewirtschafter und Betreiber nötig (siehe Vögel und Windenergie).
  • Eisansatz im Winter: Unter einer Anlage kann bei bestimmten Wetterlagen Eis von den Rotorblättern fallen. Warnschilder weisen darauf hin (siehe Eisansatz im Winter).

Flächenbedarf im Vergleich

Bundesweit sollen bis Ende 2032 rund 2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen sein, in Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent. Das bedeutet nicht, dass diese Fläche versiegelt wird. Ausgewiesen werden Gebiete, in denen Anlagen gebaut werden dürfen. Innerhalb dieser Gebiete werden zwischen den Anlagen große Abstände eingehalten, damit sie sich nicht gegenseitig den Wind nehmen. Der weitaus größte Teil dieser Flächen bleibt Acker, Wiese oder Wald.

Häufige Fragen

Wie viel Fläche braucht ein Windrad dauerhaft?

Für Fundament, Kranstellfläche und Zufahrt werden bei heutigen Anlagen je nach Standort grob zwischen einem halben und einem Hektar dauerhaft benötigt.

Kann man rund um ein Windrad weiter Landwirtschaft betreiben?

Ja. Flächen, die nicht für Fundament, Kranstellfläche und Weg gebraucht werden, bleiben landwirtschaftlich nutzbar. In manchen Genehmigungen muss die Anlage aber während Mahd, Ernte oder Pflügen im Nahbereich abgeschaltet werden.

Wird das Fundament eines Windrads zugeschüttet?

Größtenteils ja. Das Fundament liegt nach dem Bau überwiegend unter der Erde und wird wieder mit Boden angedeckt.

Warum muss die Kranstellfläche erhalten bleiben?

Damit bei größeren Reparaturen, etwa einem Rotorblattwechsel, jederzeit wieder ein Kran aufgestellt werden kann.

Ein Fachbegriff ist unklar? Im Glossar sind die wichtigsten Begriffe kurz erklärt.

Quellen

  1. Fachagentur Windenergie an Land — Auswertung zum dauerhaften Flächenbedarf von Windenergieanlagen im Wald
  2. Hessischer Landtag, Drucksache 20/355 — Angaben zum dauerhaften Flächenbedarf größerer Anlagen
  3. KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg — Factsheet Flächenpooling

Die Angaben geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Rechtliche Regelungen ändern sich; im Einzelfall ist der aktuelle Gesetzestext maßgeblich.

Noch Fragen offen?

Sprechen Sie uns gerne direkt an — wir erklären Ihnen die Zusammenhänge auch am Telefon.

Kontakt aufnehmen