Natur- und Artenschutz
Eingriff und Ausgleich
Wie das Naturschutzrecht mit dem Bau einer Windenergieanlage umgeht — vom Vermeidungsgebot über Ausgleichsflächen bis zum Ersatzgeld.
Stand: Oktober 2026
Das Prinzip: vermeiden, ausgleichen, ersetzen
Jeder Bau im Außenbereich verändert Natur und Landschaft. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt mit der Eingriffsregelung, wie damit umzugehen ist. Sie folgt einer klaren Reihenfolge:
- Vermeiden: Beeinträchtigungen, die sich vermeiden lassen, müssen unterbleiben. Dazu gehört zum Beispiel, vorhandene Wege zu nutzen, statt neue anzulegen, oder Gehölze bei der Planung der Zufahrt zu schonen.
- Ausgleichen: Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen so ausgeglichen werden, dass die betroffenen Funktionen des Naturhaushalts gleichartig wiederhergestellt werden.
- Ersetzen: Ist das nicht möglich, werden die Funktionen auf andere, gleichwertige Weise im selben Naturraum hergestellt.
- Ersatzgeld: Lassen sich Beeinträchtigungen weder ausgleichen noch ersetzen, ist eine Ersatzzahlung zu leisten.
Welche Maßnahmen nötig sind, wird im landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelt. Er bilanziert den Zustand vor und nach dem Eingriff und wird mit der Genehmigung verbindlich.
Welche Eingriffe bilanziert werden
Bei einer Windenergieanlage geht es vor allem um
- die Versiegelung und Teilversiegelung von Boden durch Fundament, Kranstellfläche und Wege,
- die Beseitigung von Gehölzen oder anderen Biotopen, etwa für Zufahrten,
- die Veränderung des Landschaftsbilds durch die Anlage selbst.
Ausgleichsmaßnahmen und Landwirtschaft
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden häufig auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt, zum Beispiel durch das Anlegen von Hecken, Streuobstwiesen, Blühstreifen oder extensivem Grünland. Für die Eigentümer solcher Flächen kann das eine eigene Einnahmequelle sein, weil die Flächen gekauft oder langfristig gepachtet werden.
Das Gesetz nimmt dabei ausdrücklich Rücksicht auf die Landwirtschaft (§ 15 Abs. 3 BNatSchG). Bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden sollen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. Vorrangig ist zu prüfen, ob der Ausgleich auch durch die Entsiegelung von Flächen, durch die Vernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen erreicht werden kann.
Ein Weg dahin sind produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen. Die Fläche bleibt dabei in landwirtschaftlicher Nutzung und wird naturschutzfachlich aufgewertet bewirtschaftet, etwa durch späte Mahd, Lichtäcker, Ackerrandstreifen oder Verzicht auf bestimmte Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Die Bewirtschafter erhalten dafür eine Vergütung. Solche Maßnahmen müssen dauerhaft gesichert sein, in der Regel für die gesamte Betriebszeit der Anlage.
Ersatzgeld für das Landschaftsbild
Die optische Wirkung einer großen Windenergieanlage lässt sich durch Maßnahmen vor Ort nicht ausgleichen. Für diese Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zahlen Betreiber deshalb in der Regel ein Ersatzgeld. Seine Höhe richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Landes, unter anderem nach der Anlagenhöhe und der Wertigkeit der Landschaft. Das Geld fließt an die Naturschutzbehörde und ist zweckgebunden für Naturschutz und Landschaftspflege zu verwenden, möglichst im betroffenen Naturraum.
Häufige Fragen
Was sind Ausgleichsflächen bei Windrädern?
Flächen, auf denen unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden, etwa durch Hecken, Streuobstwiesen, Blühstreifen oder extensives Grünland.
Müssen Ausgleichsflächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung fallen?
Nicht unbedingt. Bei produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen bleibt die Fläche in landwirtschaftlicher Nutzung und wird naturschutzfachlich aufgewertet bewirtschaftet.
Nimmt das Gesetz Rücksicht auf die Landwirtschaft?
Ja. Nach § 15 Abs. 3 BNatSchG ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen; besonders geeignete landwirtschaftliche Böden sollen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Ein Fachbegriff ist unklar? Im Glossar sind die wichtigsten Begriffe kurz erklärt.
Quellen
Die Angaben geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Rechtliche Regelungen ändern sich; im Einzelfall ist der aktuelle Gesetzestext maßgeblich.