Windenergieanlagen im Wohnumfeld
Schall: Grenzwerte, Prognose und Kontrolle
Woher die Geräusche einer Windenergieanlage kommen, welche Grenzwerte an Wohnhäusern gelten und wie ihre Einhaltung sichergestellt wird.
Stand: Oktober 2026
Woher die Geräusche kommen
Eine moderne Windenergieanlage ist vor allem durch ein Rauschen der Rotorblätter zu hören. Es entsteht, wenn die Luft an den Blattspitzen und an der Hinterkante der Blätter verwirbelt. Dazu kommen leisere mechanische Geräusche aus der Gondel, etwa vom Getriebe oder von Lüftern. Die Hersteller haben die Geräusche über die Jahre deutlich reduziert, zum Beispiel durch optimierte Blattformen und gezackte Hinterkanten.
Wie laut eine Anlage an einem Wohnhaus ankommt, hängt vor allem ab von
- der Entfernung,
- dem Schallleistungspegel des Anlagentyps im jeweiligen Betriebsmodus,
- der Windrichtung und dem Gelände,
- der Zahl der Anlagen in der Umgebung.
Welche Grenzwerte gelten
Maßstab ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Sie legt Immissionsrichtwerte fest, die vor den Fenstern schutzbedürftiger Räume eingehalten werden müssen. Wie hoch sie sind, hängt von der Art des Gebiets ab:
| Gebiet | tags (6–22 Uhr) | nachts (22–6 Uhr) |
|---|---|---|
| Gewerbegebiete | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
| Urbane Gebiete | 63 dB(A) | 45 dB(A) |
| Kern-, Dorf- und Mischgebiete | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Allgemeine Wohngebiete | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Reine Wohngebiete | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Weil Windenergieanlagen auch nachts laufen, sind in der Praxis die Nachtwerte entscheidend. Für einzeln stehende Wohnhäuser im Außenbereich gibt es keinen eigenen Wert. Nach ständiger Rechtsprechung werden dort in der Regel die Werte für Dorf- und Mischgebiete angesetzt, nachts also 45 dB(A).
Zur Einordnung: Die Dezibel-Skala ist logarithmisch. Ein um 10 dB höherer Pegel wird etwa als doppelt so laut empfunden.
Wie der Schall vorab berechnet wird
Vor der Genehmigung erstellt ein Gutachter eine Schallimmissionsprognose. Sie berechnet für jedes relevante Wohnhaus den Pegel, der dort im ungünstigsten Fall ankommt. Dabei gilt:
- Alle Anlagen zählen. Berücksichtigt werden neben den geplanten auch alle bestehenden Windenergieanlagen und andere Geräuschquellen in der Umgebung. Die Summe darf den Richtwert nicht überschreiten.
- Konservatives Rechenverfahren. Seit 2016 empfehlen die Länder das sogenannte Interimsverfahren. Es bildet die Schallausbreitung hoher Schallquellen realistischer ab als das frühere Verfahren und führt in größerer Entfernung meist zu höheren, also vorsichtigeren Prognosewerten.
- Sicherheitszuschlag. Unsicherheiten bei den Herstellerangaben und der Berechnung werden mit einem Zuschlag berücksichtigt. Nachgewiesen werden muss, dass der Richtwert mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten wird.
- Ton- und Impulshaltigkeit. Klingt eine Anlage tonhaltig, also mit einem deutlich heraushörbaren Ton, gibt es einen Zuschlag. Moderne Anlagen werden deshalb in der Regel so genehmigt, dass sie nicht tonhaltig sein dürfen.
Was passiert, wenn es zu laut würde
Zeigt die Prognose, dass an einem Wohnhaus der Nachtwert überschritten würde, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die Anlage wird nachts in einem schallreduzierten Betriebsmodus betrieben. Sie dreht dann etwas langsamer und erzeugt weniger Strom, ist aber leiser.
- Es wird ein anderer Standort oder ein anderer Anlagentyp gewählt.
- Ist beides nicht möglich, wird die Anlage nicht genehmigt.
Der zulässige Betriebsmodus wird im Genehmigungsbescheid verbindlich festgeschrieben.
Kontrolle nach der Inbetriebnahme
Häufig verlangt die Genehmigung nach Inbetriebnahme eine Abnahmemessung durch eine unabhängige Messstelle. Damit wird geprüft, ob die Anlage die angenommenen Schallwerte tatsächlich einhält. Die Behörde kann auch später Messungen anordnen, etwa wenn Beschwerden eingehen. Betreiber müssen die Betriebsdaten der Anlage aufzeichnen, damit nachvollzogen werden kann, in welchem Modus sie gelaufen ist.
Empfinden und Belästigung
Die Einhaltung der Richtwerte bedeutet nicht, dass eine Anlage nicht hörbar ist. Je nach Wind und Umgebungsgeräuschen kann sie in einigen hundert Metern Entfernung hörbar sein, vor allem in ruhigen Nächten. Wie störend Menschen dieses Geräusch empfinden, ist individuell sehr unterschiedlich. Das rhythmische An- und Abschwellen des Rauschens, in der Fachsprache Amplitudenmodulation, wird von manchen als besonders lästig beschrieben. Es ist Gegenstand laufender Forschung.
Zum Thema Schall unterhalb der Hörschwelle siehe den eigenen Beitrag zu Infraschall.
Häufige Fragen
Wie laut darf ein Windrad nachts sein?
Maßgeblich sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Wohnhaus: nachts zum Beispiel 45 dB(A) in Dorf- und Mischgebieten, 40 dB(A) in allgemeinen und 35 dB(A) in reinen Wohngebieten.
Welcher Grenzwert gilt für Einzelhäuser im Außenbereich?
Einen eigenen Wert gibt es nicht. Nach ständiger Rechtsprechung werden in der Regel die Werte für Dorf- und Mischgebiete angesetzt, nachts also 45 dB(A).
Was passiert, wenn ein Windrad zu laut wäre?
Die Anlage wird nachts in einem leiseren Betriebsmodus betrieben, ein anderer Standort oder Anlagentyp gewählt oder sie wird nicht genehmigt.
Ist ein Windrad hörbar, wenn die Grenzwerte eingehalten werden?
Das kann sein. Je nach Wind und Umgebungsgeräuschen ist eine Anlage in einigen hundert Metern Entfernung hörbar, vor allem in ruhigen Nächten.
Ein Fachbegriff ist unklar? Im Glossar sind die wichtigsten Begriffe kurz erklärt.
Quellen
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm — TA Lärm), Nr. 6.1
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) — Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (Stand 30.06.2016, „Interimsverfahren")
- Umweltbundesamt — Themenkompass Lärm und Infraschall (2021)
Die Angaben geben den Stand zum oben genannten Datum wieder. Rechtliche Regelungen ändern sich; im Einzelfall ist der aktuelle Gesetzestext maßgeblich.